Graberwerb zu Lebzeiten

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Es gibt gute Gründe, bereits zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte zu erwerben:

Viele Menschen leben heute alleine. Sie haben niemanden, der sich im Todesfall um die Bestattung sowie um das Aussuchen eines Grabes kümmern kann. Durch Auswahl einer Grabstätte zu Lebzeiten bestimmen Sie selbst, wo eine künftige Beerdigung erfolgen soll. Die genaue Lage des Grabes könnte anschließend z. B. im Rahmen einer Bestattungsvorsorge vermerkt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Beerdigung auch an der gewünschten Stelle erfolgt.

Ereignet sich ein plötzlicher Todesfall eines nahestehenden Menschen, befinden Sie sich in einer schwierigen Situation. Vieles ist in kurzer Zeit zu regeln und zu entscheiden. Der Erwerb einer Grabstätte zu Lebzeiten jedoch kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem Sie ohne Belastung einen Ort der letzten Ruhestätte aussuchen können.

Bei Fragen rund um den Grabrechtserwerb sprechen Sie uns bitte gerne an. 

Denken Sie bitte auch an die Regelung verwandter Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder die Erstellung eines Testaments.

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Verwaltung des Kath. Friedhofes 
Gottesackerweg 7
87439 Kempten

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